JudikaturOGH

RS0039180 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2012

Streitanhängigkeit besteht nicht, wenn der Vermieter gegen den Mieter eine Kündigung einbringt und daneben für den gleichen Zeitpunkt einen Räumungsauftrag nach § 567 ZPO erwirkt und gegen beide Einwendungen erhoben werden.

Rückverweise