JudikaturOGH

RS0034201 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. April 1997

Der Anspruch eines Gläubigers gegen den Erwerber eines Unternehmens verjährt gemäß § 1486 ABGB in drei Jahren auch dann, wenn der Gläubiger gegen den Veräußerer des Unternehmens vor dem Erwerb schon ein Urteil ersiegt hat.

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