JudikaturOGH

RS0003642 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 1986

Wird der Gläubiger aus der allein versteigerten Liegenschaft des Hauptschuldners befriedigt, so entsteht kein Ersatzanspruch der nachstehenden Berechtigten nach § 222 Abs 4 EO hinsichtlich einer simultan haftenden Liegenschaft des Bürgen und Zahlers.

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