JudikaturOGH

RS0004766 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Mai 1931

Eine Exekution zur Sicherung verfallener Unterhaltsbeiträge nach § 371 EO schafft nicht die Voraussetzung für die Bewilligung einer Exekution zur Sicherung für das folgende Jahr gemäß § 372 EO.

Rückverweise