Einleitung der Exekution nach dem Tode des Vollmachtgebers auf Grund der Prozeßvollmacht.
Rückverweise
…Partei nach deren Ableben bis zur Einantwortung des Nachlasses auch zur Einleitung und Fortführung eines Exekutionsverfahrens (aber ausschließlich) namens der Verlassenschaft ermächtigt ist (RIS Justiz RS0000331 [T1 und T2]), endet die Vertretungsbefugnis des Erwachsenenvertreters jedenfalls mit dem Tod der vertretenen Person (§ 246 Abs 1 Z 1 ABGB…