7Ob50/06p—OGH Entscheidung
06. Juli 2007
…RS0004787; 4 Ob 148/03y mwN). Richtig ist, dass die Verjährung der Ersatzansprüche nicht vor der endgültigen Entscheidung im Hauptprozess zu laufen beginnt (RIS-Justiz RS0004790 [T2]; 8 Ob 41/06x mwN), sondern nach Lehre und Rechtsprechung erst dann, wenn der Leistungsanspruch fällig ist und die Unmöglichkeit der Leistung tatsächlich eintritt…