RS0000097 – OGH Rechtssatz
Auf Grund eines vor dem Strafrichter geschlossenen Vergleiches, worin sich der Angeklagte dem Privatankläger gegenüber verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist an einen Dritten eine Zahlung zu leisten, kann der Dritte zur Hereinbringung des Betrages Exekution führen.