JudikaturOGH

RS0049069 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 1930

§ 35 ZPO ersetzt nicht die nach § 233 ABGB notwendige Genehmigung eines durch den ausgewiesenen Machthaber für eine später geisteskrank gewordene Partei geschlossenen Vergleiches.

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