JudikaturOGH

RS0040922 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Januar 1930

Die Anführung in der Klage: "Die Forderung aus dem Zahlungsbefehle wurde noviert und trat an Stelle dieser Forderung die Wechselforderung", ist keine tatsächliche Behauptung im Sinne des § 396 ZPO.

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