JudikaturOGH

RS0010271 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2024

Die von den Österreichischen Bundesbahnen an ihre Angestellten auf Grund irrtümlicher Berechnung des Ruhegenusses ausbezahlten Beträge können in dem Falle redlichen Verbrauches nicht zurückgefordert werden.

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