RS0015219 – OGH Rechtssatz
( Zum AHGB ) Ein Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 471 ABGB oder des Art 313 AHGB steht dem Käufer wegen seiner Rückforderung der Kaufpreisanzahlung nicht zu; er kann aber Rückstellung gemäß § 931 ABGB verlangen.