Die Bestimmung des § 1335 ABGB ist von Amts wegen zu berücksicht¡gen.
Rückverweise
…rückständige Zinsen das uneingeklagte Kapital nicht übersteigen dürfen; dies ist auch von Amts wegen zu berücksichtigen (SZ 10/50, SZ 55/44; RIS Justiz RS0031987). Allerdings war bis zu den Änderungen durch das Zinsenrechts ÄnderungsG BGBl I 2002/118 zufolge Art 8 Nr 7 EVHGB §…