JudikaturOGH

RS0025696 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Februar 1928

Der Aufwand des Käufers für eine Sache, bezüglich deren das Kaufgeschäft wegen Gewährleistungsmängel aufgehoben wurde, fällt unter die Bestimmung des § 1036 ABGB.

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