RS0033938 – OGH Rechtssatz
Ein Dienstnehmer kann die für den Dienstgeber einkassierten Gelder zur Befriedigung seiner Lohnansprüche infolge des Aufrechnungsverbotes des § 1440 ABGB auch dann nicht verwenden, wenn sich die Lohnansprüche als Masseforderung nach § 46 KO darstellen.