JudikaturOGH

RS0033938 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 1927

Ein Dienstnehmer kann die für den Dienstgeber einkassierten Gelder zur Befriedigung seiner Lohnansprüche infolge des Aufrechnungsverbotes des § 1440 ABGB auch dann nicht verwenden, wenn sich die Lohnansprüche als Masseforderung nach § 46 KO darstellen.

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