Die Vorschrift des § 416 Abs 2 ZPO gilt auch für Beschlüsse, die nicht prozessleitender Art sind.
Rückverweise
…nur Wiederholungen schon erstatteten Vorbringens (ON 5) bzw nicht entscheidungserhebliches Vorbringen enthalten sind, war das Erstgericht gemäß dem - auch für Beschlüsse geltenden (RIS Justiz RS0041700; M. Bydlinski in Fasching/Konecny2 III § 416 ZPO Rz 6) § 416 Abs 2 ZPO an seinen Zurückweisungsbeschluss erst mit…