JudikaturOGH

RS0046411 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Mai 1981

Die Vorschrift des § 45 JN steht der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses nicht entgegen, wenn die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Bezirksgerichtes von diesem bejaht, vom Rekursgericht aber verneint wurde.

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