JudikaturOGH

RS0025551 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Oktober 1925

Der Kanzleiangestellte (Sollizitator) des Rechtsanwaltes besitzt nicht die gesetzliche oder zu vermutende (§ 1027 ABGB) Vollmacht, namens der Klienten seines Prinzipals der Gegenpartei Stundungen zu bewilligen.

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