JudikaturOGH

RS0001907 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 1979

Der gemäß § 44 Abs 2 EO nachträglich gestellte Antrag auf Sicherheitsleistung kann auf Umstände gestütz werden, die schon vor der Aufschiebung der Exekution bestanden, dem betreibenden Gläubiger aber erst später bekannt wurden.

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