JudikaturOGH

RS0005641 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 1999

Die von der gefährdeten Partei erlegte Sicherheit darf ungeachtet der Rechtskraft des ihrem Begehren stattgebenden Urteiles erst nach Ablauf der Frist des § 400 EO zurückgestellt werden.

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