RS0031651 – OGH Rechtssatz
Verführung unter der Zusage der Ehe. Haftung für die als Folge der Verführung eingetretene geistige Erkrankung der Verführten. Rechtswirkung eines vorher über den Anspruch nach § 1328 ABGB (aF) erflossenen Versäumnisurteiles.