JudikaturOGH

RS0012807 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Juli 1969

Eigentumserwerb nach § 418 ABGB setzt voraus, daß, im Falle der Grund mehreren Mieteingetümern gehört, sämtliche von der Bauführung Kenntnis hatten, weiters daß die Bauführung der behördlichen Bewilligung entsprach.

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