RS0044963 – OGH Rechtssatz
Unter dem Ausdruck "Entscheidungen über den Kostenpunkt" im § 528 Abs 1 ZPO und Judikat Nr 4 neu sind auch jene Entscheidungen der zweiten Instanz zu verstehen, welche die Entscheidung über Kosten ablehnen oder für unzulässig erklären oder die Sache zur Entscheidung über die Kosten an das Erstgericht zurückverweisen (rein formale Entscheidungen).