JudikaturOGH

RS0005600 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 1924

Die bewilligte EV wird durch das später eingeleitete Ausgleichsverfahren nicht berührt; doch können die durch das Ausgleichsverfahren geänderten konkreten Verhältnisse einen Antrag nach § 399 EO rechtfertigen.

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