JudikaturOGH

RS0036991 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. August 2010

Nichtigkeit, weil ohne Schließung der Verhandlung nach § 193 Abs 3 ZPO nach Einlangen der vom ersuchten Richter aufgenommenen Zeugenprotokolle sofort, ohne neuerliche Streitverhandlung, das Urteil gefällt wurde.

Rückverweise