RS0004715 – OGH Rechtssatz
(Zum AHGB) Weder die Leistungsklage noch ein darüber ergehendes verurteilendes Erkenntnis bewirkt iSd Art 355 AHGB einen Verbrauch des nach dieser Gesetzesstelle dem Käufer zustehenden Rechtes, Ersatz des durch Nichterfüllung des Vertrages erlittenen Schadens gem § 368 EO zu begehren.