Das Begehren nach § 408 ZPO erfordert ziffernmäßige Angabe des Betrages. Der Betrag ist keine Strafe oder Buße, sondern ein Entschädigungsbetrag.
Rückverweise
…Grund und Höhe der Anspruchswerber behauptungs- und beweispflichtig ist (RIS-Justiz RS0041173). Er muss den Anspruch daher auch beziffern (1 Ob 458/23 = RIS-Justiz RS0041191; 6 Ob 544/94). Der Kläger hat das bisher unterlassen, sodass auch aus der möglichen Präjudizialität des Feststellungsantrags für den Anspruch nach § 408 ZPO…