JudikaturOGH

RS0023721 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 1920

Alimentenversprechen, die nur auf ein bestandenes intimes Verhältnis gestützt werden, sind für den Ersatz des nach § 1328 ABGB zustehenden Vermögensschadens ungeeignet. Sie verstoßen auch gegen die guten Sitten.

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