5Ob180/15d—OGH Entscheidung
30. Oktober 2015
…offensichtlichen bloßen Schreibfehlers in Bezug auf das Geburtsdatum einer Partei, deren Identität nicht zweifelhaft ist, löst nämlich keine neue Rechtsmittelfrist aus (vgl RIS Justiz RS0041760, RS0041797 [T36, T45, T49, T52]). 3.3 Im Rahmen der Verpflichtung des Grundbuchsgerichts, das Ansuchen und dessen Beilagen einer genauen Prüfung zu unterziehen (§ 94 Abs…