Im § 379 EO wird nicht ein geradezu auf Gefährdung der Anspruchsbefriedigung gerichtetes (doloses) Handeln des Schuldners vorausgesetzt.
Rückverweise
…die eine solche Wirkung auf die Befriedigung des Gläubigers hat (ZBl 1920/71; SZ 8/338; EvBl 1968, 577/363; RIS Justiz RS0005417 [T 1]). Die Bejahung einer subjektiven Gefährdung des gegenständlichen Anspruches der Kläger durch die Vorinstanzen steht mit diesen Grundsätzen im Einklang. Der Einwand der Revisionsrekurswerberin…