JudikaturOGH

RS0001751 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 1919

Die Einleitung des Offenbarungseides nach § 47 Abs 2 EO ist auch nach erfolglos gebliebener Sicherungsexekution, insbesondere zugunsten einer Steuerforderung (Kriegsgewinnsteuer), zulässig.

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