JudikaturOGH

RS0025651 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 1919

Dem aus einem unerlaubten Kaufvertrage erhobenen Anspruche des Verkäufers auf Ersatz des Wertes der vereinbarungsgemäß zurückzustellenden Ware steht die Bestimmung des § 1174 ABGB nicht entgegen.

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