RWE0000019 – LG Wels Rechtssatz
Rückverweise
Ein medizinisches Sachverständigengutachten ist ungenügend, wenn es ohne Bezugnahme auf allfällige Vorschäden des Verletzten wegen einer "Harmlosigkeitsgrenze" den Eintritt einer HWS Verletzung generell verneint.
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