RWE0000022 – LG Wels Rechtssatz
Eine Klage auf Zahlung aus einem Leasingvertrag kann nur dann die Qualifikation einer nach TP 3 A zu honorierenden Schadenersatzklage haben, wenn substantiierte Tatsachenbehauptungen zum Schadenersatz als Klagegrund aufgestellt werden. Ansonsten fällt eine solche Klage als Bestandzinsklage unter TP 2.