JudikaturLG Wels

RWE0000022 – LG Wels Rechtssatz

Rechtssatz
02. Mai 2007

Eine Klage auf Zahlung aus einem Leasingvertrag kann nur dann die Qualifikation einer nach TP 3 A zu honorierenden Schadenersatzklage haben, wenn substantiierte Tatsachenbehauptungen zum Schadenersatz als Klagegrund aufgestellt werden. Ansonsten fällt eine solche Klage als Bestandzinsklage unter TP 2.

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