JudikaturLG Wels

RWE0000023 – LG Wels Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2007

Eine vom Gericht vollzogene zwangsweise Räumung ist keine eigenmächtige Räumung. Das Dazwischentreten der Behörde führt dazu, dass auch die zu Grunde liegende Verfahrenshandlung, wie etwa der Exekutionsantrag oder der Antrag auf Übergabe der Liegenschaft gemäß § 156 Abs 2 EO keine Besitzstörung bilden können.

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