Eine - auch - auf Anerkenntnis gestützte Klage ist nach TP 3 RAT zu entlohnen.
Rückverweise
im Vorbringen auf ein Anerkenntnis genügt mangels jeglichen weiteren Vorbringens, daß damit eine zweifelhafte Rechtslage bereinigt worden sei, noch nicht (differenzierend zu LG Wels in RWE0000001).…