JudikaturLG Steyr

RST0000001 – LG Steyr Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 1996

Leidet ein Urteil an einer Anzahl schwerwiegender Fehler, deren Massierung zur Folge hat, daß von einem Mindestanforderungen gerecht werdenden Urteil nicht mehr gesprochen werden kann, liegt der Fall einer Nichtigkeit vergleichbar nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO vor.

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