RSA0000021 – LG Salzburg Rechtssatz
Eine - auch - auf ein Anerkenntnis gestützte Klage ist nur dann nach TP 3 zu entlohnen, wenn sie ein Sachvorbringen für ein echtes (konstitutives) Anerkenntnis enthält. Der bloße Hinweis im Vorbringen auf ein Anerkenntnis genügt mangels jeglichen weiteren Vorbringens, daß damit eine zweifelhafte Rechtslage bereinigt worden sei, noch nicht (differenzierend zu LG Wels in RWE0000001).