Eine Vergütung der gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 54a ZPO findet für die dem Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren bestimmten Gebühren nicht statt.
Rückverweise
…rechtskräftig bestimmten Gebühren selbst exekutiv hereinbringt oder aber im Justizverwaltungsweg einbringen lässt (vgl LG Ried im Innkreis 6 R 6/17z = RIS Justiz RRI0000044 zu einem Titel, wonach die Gebühren des Gerichtskommissärs vom Verpflichteten „bei sonstiger Exekution oder gerichtlicher Einhebung“ zu zahlen sind): Die im hier zu…