Eine Vergütung der gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 54a ZPO findet für die dem Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren bestimmten Gebühren nicht statt.
…rechtskräftig bestimmten Gebühren selbst exekutiv hereinbringt oder aber im Justizverwaltungsweg einbringen lässt (vgl LG Ried im Innkreis 6 R 6/17z = RIS Justiz RRI0000044 zu einem Titel, wonach die Gebühren des Gerichtskommissärs vom Verpflichteten „bei sonstiger Exekution oder gerichtlicher Einhebung“ zu zahlen sind): Die im hier zu…
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