JudikaturLG Ried/Innkreis

RRI0000053 – LG Ried/Innkreis Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2007

Tritt "einfaches Ruhen" des Verfahrens (als Folge des Nichterscheinens der Parteien bei einer zur mündlichen Verhandlung anberaumten Tagsatzung (§ 170 ZPO)) ein, stellt dies noch keinen Abschluss des Verfahrens im Sinn des § 71 Abs 1 Satz 2 ZPO dar.

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