RRD0000015 – LG Ried/Innkreis Rechtssatz
Wird trotz des konkreten Verzichtes des betreibenden Gläubigers auf Abgabe einer Drittschuldnererklärung dennoch vom Gericht dem Drittschuldner aufgetragen, eine Drittschuldnererklärung abzugeben, so hat dieser Anspruch auf Kostenersatz.