JudikaturLG Ried/Innkreis

RRD0000015 – LG Ried/Innkreis Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2004

Wird trotz des konkreten Verzichtes des betreibenden Gläubigers auf Abgabe einer Drittschuldnererklärung dennoch vom Gericht dem Drittschuldner aufgetragen, eine Drittschuldnererklärung abzugeben, so hat dieser Anspruch auf Kostenersatz.

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