JudikaturLG Leoben

RLE0000009 – LG Leoben Rechtssatz

Rechtssatz
05. September 2003

Zuspruch der Kosten sowohl der Berufungsbeantwortung als auch der (wenn auch im Rahmen der Berufungsbeantwortung erstatteten) Kostenrekursbeantwortung bei Unterliegen der Berufung im Haupt- und Kostenpunkt.

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