RLE0000001 – LG Leoben Rechtssatz
1.) Ungeachtet des Umfanges der Sachverhaltsdarstellung sind Schadenersatzklagen nach TP3 A RAT zu honorieren. 2.) Portospesen zählen nicht zu den "durchlaufenden Posten" des §4 Abs 3 UStG 1994, sodass von ihnen die Umsatzsteuer gebührt.