JudikaturLG Krems/Donau

RKR0000005 – LG Krems/Donau Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2004

Sollte eine Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels aber nicht zumutbar sein, bestehen keine Bedenken, dass der Sachwalter das amtliche Kilometergeld zugesprochen erhält.

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