RKR0000009 – LG Krems/Donau Rechtssatz
Kosten der Betreibung durch ein Inkassoinstitut sind als vorprozessuale Kosten im Einzelfall auf ihre Notwendigkeit, Angemessenheit und darauf, ob sie dem Kläger entstanden sind, zu überprüfen. Hiezu ist eine genaue Aufschlüsselung und Be