JudikaturLG Krems/Donau

RKR0000009 – LG Krems/Donau Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 1998

Kosten der Betreibung durch ein Inkassoinstitut sind als vorprozessuale Kosten im Einzelfall auf ihre Notwendigkeit, Angemessenheit und darauf, ob sie dem Kläger entstanden sind, zu überprüfen. Hiezu ist eine genaue Aufschlüsselung und Be

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