JudikaturLG Krems/Donau

RKR0000151 – LG Krems/Donau Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 1998

Ist das Exekutionsgericht gleichzeitig Titelgericht, so bedarf es in den Fällen, die nicht im vereinfachten Bewilligungsverfahren zu erledigen sind, nicht der Vorlage des Exekutionstitels.

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