RKR0000148 – LG Krems/Donau Rechtssatz
Werden Normalkosten bei einem Streitwert von über S 500.000,-- verzeichnet, so können Kosten nicht zugesprochen werden (bestätigt RPfSlg E 1987/65, RPfSlg E 1996/83).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden