JudikaturLG Korneuburg

RKO0000030 – LG Korneuburg Rechtssatz

Rechtssatz
19. August 2021

Allein der Umstand, dass der Fluggast den Flugpreis im Voraus mittels Kreditkarte gezahlt hat, macht diese Kreditkarte nicht zu einem „vom Gläubiger bekannt gegebenen Bankkonto“ iSd § 907a ABGB, sodass eine - ohne gesonderte (allenfalls schlüssige) Vereinbarung - auf diese Kreditkarte vorgenommene Zahlung nach Art 8 Abs 1 lit a erster Spiegelstrich EU-FluggastVO nicht schuldbefreiend ist.

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