RKO0000031 – LG Korneuburg Rechtssatz
Storniert der Fluggast den Luftbeförderungsvertrag, führt dies zum Wegfall der bestätigten Buchung und damit zur Unanwendbarkeit der EU-FluggastVO. Er hat damit im Fall der nach Stornierung erfolgten Annullierung des Fluges auch keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen gemäß Art 8 (hier: Abs 1 lit a erster Spiegelstrich) EU-FluggastVO mehr.