JudikaturLG für ZRS Wien

RWZ0000238 – LG für ZRS Wien Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juli 2025

Im Besitzstörungsverfahren wird der Fahrzeughalter als passivlegitimiert angesehen, wenn derjenige, dem er das Fahrzeug überlassen hat, fremden Besitz stört. Das gilt auch für den gewerblichen Fahrzeugvermieter.

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