JudikaturLG für ZRS Wien

RWZ0000234 – LG für ZRS Wien Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
30. Dezember 2024

Die Zulässigkeit von Gerichtsstandsklauseln richtet sich nicht nur nach Art 25 EuGVVO, sondern unterliegt auch der Missbrauchskontrolle nach der Klausel-RL samt § 6 Abs 3 KSchG.

Der Teilnehmer an einem Hochschullehrgang (hier MBA Lehrgang) ist Verbraucher, der gewerbliche Anbieter des Lehrgangs kann sich nicht auf eine in den AGB vereinbarte Gerichtsstandsklausel berufen.

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