RWZ0000234 – LG für ZRS Wien Rechtssatz
Die Zulässigkeit von Gerichtsstandsklauseln richtet sich nicht nur nach Art 25 EuGVVO, sondern unterliegt auch der Missbrauchskontrolle nach der Klausel-RL samt § 6 Abs 3 KSchG.
Der Teilnehmer an einem Hochschullehrgang (hier MBA Lehrgang) ist Verbraucher, der gewerbliche Anbieter des Lehrgangs kann sich nicht auf eine in den AGB vereinbarte Gerichtsstandsklausel berufen.